HOFF IMMOBILIEN, vertreten durch Thomas Hoff, Cantruper Str. 32a, 27251 Neuenkirchen, Telefon 04245 / 999 170, info@hoff-immobilien.de
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma HOFF IMMOBILIEN mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung eines Makleralleinauftrages.
2.2 HOFF IMMOBILIEN darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden (Doppeltätigkeit).
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Maklertätigkeit kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch HOFF IMMOBILIEN zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die von HOFF IMMOBILIEN zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 HOFF IMMOBILIEN wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung der Maklerleistungen vereinbaren.
5.3 Ist HOFF IMMOBILIEN die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. Der Auftraggeber erteilt dem Makler Vollmacht, Informationen über das Grundbuch und bei Behörden (wie zum Beispiel Bauamt und Katasterbehörde) und im Falle des Verkaufs von Eigentumswohnungen Auskünfte bei der WEG-Hausverwaltung einzuholen.
5.5 Die von HOFF IMMOBILIEN erstellten Angebote beruhen auf die vom Auftraggeber erteilen Auskünfte. Eine Gewähr auf Richtigkeit dieser Auskünfte wird nicht übernommen.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Kosten für einen etwaigen Überprüfungsaufwand werden nicht berechnet sofern nicht eine Individualvereinbarung getroffen wurde.
6. Aufwendungsersatz
Kosten für den Auftraggeber bei Nichtzustandekommen des Maklervertrags entfallen.
7. Haftungsbegrenzung
Die Haftung von HOFF IMMOBILIEN begrenzt sich auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, sofern der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder stirbt.
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen
HOFF IMMOBILIEN beträgt 3 Jahre. Maßgeblich für den Beginn des Schadensersatzanspruchs ist der Zeitpunkt, im dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Neuenkirchen, 02.03.2023 Thomas Hoff